Versicherungsmakler Schneider
Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
News
Pflege
Rentenplus und Pflegeabzug: Das ändert sich im Juli bei der Rente
Pflege
Pflege neu denken: Warum jetzt eine Reform gefragt ist
Rente
Rente steigt ab Juli: Was Ruheständler jetzt wissen sollten
Verkehr
Vorsicht bei Online-Versicherungen: Quad wurde versehentlich als Motorrad versichert
Altersvorsorge
„Ich hab doch noch Zeit …“ – Warum Altersvorsorge keine Frage des Alters ist
weitere News
Kontakt
Versicherungsmakler Schneider
Schaumbergswustung 1
96268 Mitwitz
mehr...

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen 
 
Urlaub und Freizeit|
15.07.2020

Thomas Cook - Entschädigung nicht vergessen!

Geschädigte Kundinnen und Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können sich freuen. Der Bund will nun beginnen, sie zu entschädigen, wenn sie bereits Ansprüche angemeldet haben. Wer dies noch nicht tat, sollte nicht zu lange zögern: Noch bis Mitte November können entsprechende Anträge online eingereicht werden.

Im September 2019 musste der britische Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz anmelden - und mit ihm auch populäre deutsche Firmentöchter wie Neckermann Reisen. Zu diesem Zeitpunkt existierten allein in Deutschland rund 660.000 Euro Buchungen. Viele Urlauber hatten eine Pauschalreise gebucht und sie vorab teils oder ganz bezahlt - und drohten nun, auf großen Teilen ihrer Kosten sitzenzubleiben. Denn gegen Insolvenz versichert war Thomas Cook in Deutschland nur mit einem Höchst-Betrag von 110 Millionen Euro, während allein die Buchungen einen Wert von mehr als 550 Millionen Euro hatten.

Für die Geschädigten gab es zum Jahresende 2019 aber eine positive Nachricht: Die Bundesregierung gab bekannt, dass der Bund für den Fehlbetrag einspringen will. Die Auszahlung dieses Geldes soll nun nach und nach beginnen, wie die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag einräumt. Darüber berichtet am Mittwoch das „Handelsblatt“.

„Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen“, zitiert das Handelsblatt die Bundesregierung. Und nennt Zahlen: 57.000 Anträge seien bisher eingereicht worden, die Entschädigung beziffere sich bisher auf rund 76 Millionen Euro.

Viele sind noch nicht tätig geworden

Die Zahlen zeigen aber auch, dass viele geschädigte Urlauberinnen und Urlauber bisher noch keine Ansprüche angemeldet haben. Denn insgesamt rechnet das Bundesverbraucherministerium damit, dass rund 200.000 Thomas-Cook-Kundinnen und Kunden Anspruch auf die staatliche Entschädigung haben. Mehr als 225 Millionen Euro soll das den Steuerzahler letztendlich kosten.

Wer also noch keinen Antrag stellte, sollte dies dringend nachholen. Gelegenheit bleibt hierzu nur noch bis zum 15. November. Hierfür ist es notwendig, sich unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/login einen Account zuzulegen und die entsprechenden Formulare auszufüllen. Das Problem: Anspruch auf diese Hilfe haben nur Geschädigte, die eine Pauschalreise buchten und einen entsprechenden Versicherungsschein haben. Deshalb werden leider nicht alle Thomas-Cook-Reisende entschädigt.

Damit zukünftig nicht wieder der Steuerzahler haften muss, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzreform. Künftig soll ein Fonds geschaffen werden, in den Reiseanbieter zur Insolvenzsicherung einzahlen müssen, wenn sie Pauschalreisen anbieten wollen.

 
 
  • Startseite
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Berufsunfähigkeit
  • Bauleistung
  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Leben
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Kranken
  • Rechtsschutz
  • Fahrzeug
  • Pflege,Krankh.
  • Gewerbe
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Firmen-RS
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Produkthaftpflicht
  • Geldanlage
  • ebase
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • Erstinformation
  • Angebote
  • Datenschutz
    RSS
    Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net
    • Impressum |
    • Datenschutz |
    • Lexikon