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Vorsorge|
16.05.2022

Wie das vereinfachte Zulage-Verfahren funktioniert

Riester-Rente: Das vielgescholtene Zulagenverfahren wurde vereinfacht. Nun prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vor Auszahlung, ob der Sparer berechtigt ist. Die Anbieter von Riester-Produkten erhoffen sich dadurch Einsparungen und weitere Reformschritte.

Denn das über Jahre hinweg kritisierte Zulagenverfahren wurde endlich vereinfacht und in diesem Mai greifen die Änderungen erstmals. Bisher war es nämlich so, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erst nach Auszahlung der Zulagen an den Anbieter eine qualifizierte Prüfung der Angaben im Zulagenantrag durchführte. Wurde dann festgestellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die volle Zulagenhöhe erfüllt wurden, mussten Rückzahlungen geleistet werden.

Nun steht - wie jedes Jahr - Mitte Mai die Auszahlung der Riester-Zulagen an. Erstmals greift dann das veränderte Zulagenverfahren. Die Zulagenstelle prüft nun vor der Auszahlung, ob der Sparer zulagenberechtigt ist.

Um auch in Zukunft die volle Zulage zu bekommen, sind trotz der Vereinfachung weiterhin gewisse Mitteilungspflichten zu erfüllen:

  • Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld II werden nicht automatisch der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeldet. Das wirkt sich auf die Berechnung der Riester-Zulage aus.
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder sollten dem Anbieter so mitgeteilt werden, wie sie auch der Familienkasse gemeldet wurden. Andernfalls können Kinder beim automatisierten Datenabgleich nicht gefunden werden. Folge: Die Kinderzulage wird nicht ausgezahlt.
  • Um die volle Zulage zu bekommen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Schwankt das Einkommen beispielsweise durch Sonderzahlungen, Gehaltserhöhung oder Tarifanpassungen und werden die Einzahlungen nicht angepasst, erhält der Sparer weniger Zulagen als möglich.
 
 
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