Versicherungsmakler Schneider
Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
News
Altersvorsorge
Was sich bei der Rente ändern muss – und was das für Versicherte bedeutet
Pflege
Rentenplus und Pflegeabzug: Das ändert sich im Juli bei der Rente
Pflege
Pflege neu denken: Warum jetzt eine Reform gefragt ist
Rente
Rente steigt ab Juli: Was Ruheständler jetzt wissen sollten
Verkehr
Vorsicht bei Online-Versicherungen: Quad wurde versehentlich als Motorrad versichert
weitere News
Kontakt
Versicherungsmakler Schneider
Schaumbergswustung 1
96268 Mitwitz
mehr...

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen 
 
Altersvorsorge|
08.04.2024

Können Selbstständige Mitglied werden?

Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.

Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.

Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.

 
 
  • Startseite
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Berufsunfähigkeit
  • Bauleistung
  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Leben
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Kranken
  • Rechtsschutz
  • Fahrzeug
  • Pflege,Krankh.
  • Gewerbe
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Firmen-RS
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Produkthaftpflicht
  • Geldanlage
  • ebase
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • Erstinformation
  • Angebote
  • Datenschutz
    RSS
    Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net
    • Impressum |
    • Datenschutz |
    • Lexikon