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Altersvorsorge|
24.03.2025

Riester-Rente: Diese Fristen sollten Sparer kennen

Die Riester-Rente bietet Sparern staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, das Riester-Jahr im Blick zu behalten und bestimmte Fristen einzuhalten.​

Ab Ende Februar: Jahresbescheinigung prüfen

Zu Beginn des Jahres erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter eine Jahresbescheinigung. Dieses Dokument listet die im Vorjahr geleisteten Beiträge sowie die gutgeschriebenen Zulagen auf. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollte daher sorgfältig auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten ist eine zeitnahe Klärung mit dem Anbieter ratsam.​

Bis 31. Juli: Steuererklärung abgeben

Riester-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierfür ist die Anlage AV (Altersvorsorge) auszufüllen. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro jährlich, inklusive der erhaltenen Zulagen. Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres ist entscheidend, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren.​

Bis 31. Dezember: Zulageantrag stellen

Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss ein Zulageantrag gestellt werden. Hierfür haben Sparer zwei Jahre Zeit. Beispielsweise endet die Frist für das Beitragsjahr 2023 am 31. Dezember 2025. Einige Anbieter bieten einen Dauerzulageantrag an, wodurch der Antrag automatisch jährlich gestellt wird. Es ist jedoch empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Zulagengewährung erfüllt sind, insbesondere bei Änderungen der persönlichen Lebensumstände.​

 
 
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