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Reise|
06.07.2026

Urlaub ohne Sorgen: Was Nachbarn dürfen – und wer bei Schäden haftet

Wer verreist, bittet oft Nachbarn oder Freunde, nach dem Rechten zu sehen. Blumen gießen, den Briefkasten leeren oder Pakete annehmen gehört in vielen Wohngebieten selbstverständlich dazu. Doch auch bei gut gemeinter Hilfe kann etwas schiefgehen.

Entsteht dabei ein Schaden – etwa durch ausgelaufenes Gießwasser, ein beschädigtes Fenster oder einen verlorenen Haustürschlüssel –, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden verursacht hat. Allerdings übernehmen nicht alle privaten Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden oder Schlüsselverluste automatisch. Ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen kann deshalb sinnvoll sein.

Ebenso wichtig ist eine gute Vorbereitung auf mögliche Einbrüche. Ein überquellender Briefkasten, dauerhaft geschlossene Rollläden oder tagelang dunkle Fenster verraten schnell, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren für Lampen, automatisch gesteuerte Rollläden oder ein Nachbar, der regelmäßig nach dem Haus sieht, können das Einbruchsrisiko verringern. Türen und Fenster sollten beim Verlassen der Wohnung vollständig geschlossen und verriegelt werden. Gekippte Fenster erleichtern Einbrechern den Zugang und können im Schadenfall Probleme mit dem Versicherungsschutz verursachen.

Auch im Internet ist Zurückhaltung ratsam. Wer Urlaubsfotos oder Countdown-Posts schon während der Reise veröffentlicht, macht oft ungewollt auf seine Abwesenheit aufmerksam. Sicherer ist es, Bilder erst nach der Rückkehr zu teilen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch, sollten Betroffene sofort die Polizei verständigen, den Tatort möglichst unverändert lassen und den Schaden umgehend der Hausratversicherung melden. Kaufbelege, Fotos und Inventarlisten erleichtern später die Regulierung.

Quelle: ARAG-Experten

 
 
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