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Altersvorsorge|
02.02.2026

Altersvorsorge: Staatliche Fördergrenzen erhöht

Wer privat oder betrieblich fürs Alter vorsorgt, profitiert seit Jahresbeginn von höheren steuerlichen Fördergrenzen. Verbesserungen gibt es insbesondere bei der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Zum Jahresbeginn wurden mehrere staatliche Fördergrenzen in der Altersvorsorge angehoben. Beiträge zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge können nun bis zu 30.826 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Vorjahr lag dieser Höchstbetrag noch bei 29.344 Euro. Zu dieser Förderkategorie zählen neben Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch Einzahlungen in eine private Rürup-Rente. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.

Auch die betriebliche Altersvorsorge wurde gestärkt. Beschäftigte können in diesem Jahr bis zu 4.056 Euro aus dem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für die Altersvorsorge verwenden. Zusätzlich ist eine weitere steuerfreie Umwandlung in gleicher Höhe möglich. Damit werden insgesamt bis zu 8.112 Euro jährlich steuerlich gefördert – ein Plus von 384 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Ebenfalls angepasst wurde der Freibetrag für versicherungspflichtige Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Betriebsrenten bleiben nun bis zu einem monatlichen Betrag von 197,75 Euro beitragsfrei. Das entspricht bei Kapitalabfindungen einer Freigrenze von bis zu 23.730 Euro.

Die Anpassungen verbessern die Rahmenbedingungen für private und betriebliche Vorsorge – und schaffen zusätzliche Spielräume, um gezielt für den Ruhestand vorzusorgen.

 
 
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