Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.
Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.
Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.
Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.
Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.




