Versicherungsmakler Schneider
Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
News
Sparverhalten
Deutsche sparen aktiv – digitale Geldanlage gewinnt an Bedeutung
Sparverhalten
Notgroschen? Vielen fehlt der Plan für finanzielle Notfälle
Unfall
Unfallversicherung: Nicht jeder Vergiftungsfall ist versichert
Haus & Wohnen
Starkregen kann jedes Haus treffen
Urteil
Assistenzhund kann als Hilfsmittel gelten: Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung
weitere News
Kontakt
Versicherungsmakler Schneider
Schaumbergswustung 1
96268 Mitwitz
mehr...

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen 
 
Sport und Freizeit|
18.05.2026

Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.

Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.
Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.

Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.
Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.

Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.

 
 
  • Startseite
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Berufsunfähigkeit
  • Bauleistung
  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Leben
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Kranken
  • Rechtsschutz
  • Fahrzeug
  • Pflege,Krankh.
  • Gewerbe
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Firmen-RS
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Produkthaftpflicht
  • Geldanlage
  • ebase
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • Erstinformation
  • Angebote
  • Datenschutz
    RSS
    Powered by IReS, Copyright © 2026 Inveda.net
    • Impressum |
    • Datenschutz |
    • Lexikon