Ab 2026 werden Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig digital ermittelt. Statt Papierbescheinigungen nutzen Arbeitgeber künftig elektronisch bereitgestellte Daten des Bundeszentralamts für Steuern. Der Beitrag erläutert, wie das neue Verfahren funktioniert, wen es betrifft und welche Folgen ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung haben kann.