Versicherungsmakler Schneider
Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
News
Haus & Wohnen
Gefrorene Wasserleitungen: So schützen Sie Ihr Zuhause im Winter
Krankenversicherung
Digitale Beitragsmeldung: Was sich 2026 für Privatversicherte und Arbeitgeber ändert
Haus & Wohnen
Leitungswasserschäden – wenn aus einem Tropfen ein Rinnsal wird
Auto
Kfz-Versicherung: Prämien steigen um über zehn Prozent
Altersvorsorge
Viele Deutsche unterschätzen ihren Ruhestand
weitere News
Kontakt
Versicherungsmakler Schneider
Schaumbergswustung 1
96268 Mitwitz
mehr...

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen 
 
Rente|
16.06.2025

Rente steigt ab Juli: Was Ruheständler jetzt wissen sollten

Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent – und damit steigen auch die monatlichen Auszahlungen für viele Rentnerinnen und Rentner. Der 45 Jahre lang Beiträge auf Durchschnittsverdienst gezahlt hat, kann mit einem monatlichen Plus von rund 66 Euro rechnen.

Der sogenannte Rentenwert gibt an, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt – also ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst – in Euro wert ist. Ab Juli liegt dieser Betrag bei 40,79 Euro. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die Lohnentwicklung in Deutschland. Die Bundesregierung überprüft diese Entwicklung jedes Jahr und legt die Rentenanpassung per Verordnung fest, der auch der Bundesrat zustimmen muss – wie geschehen in der Sitzung vom 13. Juni.

Auch Landwirte profitieren: In der Alterssicherung der Landwirte steigt der Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis der allgemeinen Rentenanpassung.

Nicht nur Renten, auch Pflegegeldzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden angepasst. Ab Juli 2025 gelten neue Beträge: mindestens 462 Euro, höchstens 1.838 Euro monatlich. Pflegegeld erhalten Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig werden – vorausgesetzt, sie werden überwiegend von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen zu Hause betreut.

 
 
  • Startseite
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Berufsunfähigkeit
  • Bauleistung
  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Leben
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Kranken
  • Rechtsschutz
  • Fahrzeug
  • Pflege,Krankh.
  • Gewerbe
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Firmen-RS
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Produkthaftpflicht
  • Geldanlage
  • ebase
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • Erstinformation
  • Angebote
  • Datenschutz
    RSS
    Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net
    • Impressum |
    • Datenschutz |
    • Lexikon