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Lexikon - Begleitetes Fahren

 
 
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Begleitetes Fahren

Seit 2008 gibt es begleitetes Fahren (BF 17) in allen Bundesländern Deutschlands. Mit dem sogenannten Führerschein ab 17 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Auto fahren. Grundvoraussetzung ist, dass eine erwachsene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt.

Maximal dürfen zwei Begleitpersonen festgelegt werden. Allerdings müssen auch die Begleitpersonen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen diese mindestens 30 Jahre alt sein, über fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und maximal drei Punkte Flensburg haben. Weiterhin dürfen sie, in ihrer Funktion als Begleitperson, nicht alkoholisiert sein.

Fahren Jugendliche mit Führerschein ab 17 ohne eine Begleitperson drohen vier Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und 150 Euro Strafe.

Ziel des, bereits 2004 in Niedersachsen getesteten, Projektes ist die Senkung des Unfallrisikos bei Fahranfängern. Auf Grund dessen haben sich einige Versicherer dazu entschlossen begleitetes Fahren zu belohnen. So können Autofahrer mit mindestens einem halben Jahr Fahrpraxis am begleiteten Fahren einen Versicherungsrabatt erhalten.

Schadenfreiheitsrabatt

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