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Lexikon - Gesetzliche Rentenversicherung

 
 
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Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung soll folgendes abdecken:

  • sie soll nach einem langen Erwerbsleben, im Alter den Lohn ersetzen und somit den persönlichen Lebensstandard sichern
  • Unterstützung bei Krankheit oder Behinderung in Form von Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrenten
  • sie unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod des Ehepartners durch die Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrente)
  • oder beim Tod eines Elternteils durch die Waisenrente
Die Rente wird nach dem Umlagesystem, auch Generationenvertrag, behandelt. Die eingenommenen Beitragszahlungen der pflichtversicherten Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Problem: Immer weniger Beitragszahler in Folge gesunkener Geburtenrate, längeren Studien- und Ausbildungszeiten und anhaltend hoher Arbeitslosigkeit, finanzieren immer mehr Rentner aufgrund des niedrigeren Rentenalters und der gestiegenen Lebenserwartung. Das ist auf Dauer nicht mehr finanzierbar, es folgen Leistungskürzungen bei allen künftigen Rentenempfängern. Deshalb ist der Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge für jeden persönlich so nötig wie noch nie.

Abkürzungen
Beitragspause, BU
BfA
Drei-Säulen-System
Erwerbsunfähigkeit
Hinterbliebenenrente
Insolvenzgeld
LVA
Nettorentenniveau
Pflegerente
Private Krankenversicherung
Rente für Landwirte
Rentenversicherung
Riester-Rente
Sachkundeprüfung
Umlageverfahren
Unfallversicherung
Waisenrente
Zusatzversicherung

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