Versicherungsmakler Schneider
Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
News
Rente
Rente steigt ab Juli: Was Ruheständler jetzt wissen sollten
Verkehr
Vorsicht bei Online-Versicherungen: Quad wurde versehentlich als Motorrad versichert
Altersvorsorge
„Ich hab doch noch Zeit …“ – Warum Altersvorsorge keine Frage des Alters ist
Gesundheit
PKV-Beiträge steigen ab Juli 2025 deutlich – vor allem im Standardtarif
Arbeitskraftabsicherung
BU-Antrag abgelehnt – woran liegt’s?
weitere News
Kontakt
Versicherungsmakler Schneider
Schaumbergswustung 1
96268 Mitwitz
mehr...

Lexikon - Gründungszuschuss

 
 
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 steht zukünftigen Selbstständigen der Gründungszuschuss zur Verfügung. Er ersetzte die "Ich-AG" sowie das Überbrückungsgeld. Der Zeitraum der Gesamtförderung beträgt 15 Monate.

  • In den ersten 9 Monaten der Förderung erhält man Arbeitslosengeld I zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro. Dem Gründer wird es so ermöglicht, sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung abzusichern.
  • Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, muss die Tragfähigkeit der Gründung nachgewiesen werden.
  • Durch seinen beruflichen Werdegang oder durch Qualifikationsnachweise legt der Gründer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine persönliche und fachliche Eignung dar.
  • Nach den ersten 9 Monaten muss der Gründer die Geschäftsfähigkeit und Tragfähigkeit seines Unternehmens nachweisen. Der jeweilige Arbeitsvermittler entscheidet dann, ob die Förderung auch die nächsten 6 Monate gewährleistet wird. Das Arbeitslosengeld I entfällt.
  • Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden während der Förderungszeit aufgebraucht.
  • Der Grundungszuschuss ist eine Fördermaßnahme für Arbeitssuchende. Er dient nicht dazu, Übergänge von einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
  • Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, ist ein ALG-I-Restanspruch von mindestens 3 Monaten nötig.

Ich-AG

© Versicherungsbote.de

 
 
  • Startseite
  • News
  • Aktuelles
  • Wissenswertes
  • Angebotsanfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Berufsunfähigkeit
  • Bauleistung
  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Leben
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Kranken
  • Rechtsschutz
  • Fahrzeug
  • Pflege,Krankh.
  • Gewerbe
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Firmen-RS
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Produkthaftpflicht
  • Geldanlage
  • ebase
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • Erstinformation
  • Angebote
  • Datenschutz
    RSS
    Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net
    • Impressum |
    • Datenschutz |
    • Lexikon