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Lexikon - Wartezeit bei Schlaganfall

 
 
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Wartezeit bei Schlaganfall

Ein Schlaganfall ist definiert als die plötzliche Minderversorgung des Hirns mit Blut in Folge eines verstopften oder gerissenen Blutgefäßes. Die Hirnzellen werden nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt, so dass Hirnareale abzusterben drohen. In Deutschland erleiden jedes Jahr über 200.000 Menschen einen Schlaganfall. Er zählt zu den häufigsten Todesursachen.

Zählt ein Schlaganfall zu den versicherten Risiken, etwa im Rahmen einer Schwere-Krankheiten-Versicherung, kann zu Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit bestehen, z.B. 3 Monate. Wird die Krankheit während dieser Wartezeit diagnostiziert, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.

© Versicherungsbote.de

 
 
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